Zielgruppe/Voraussetzung
(Berufs-) Kraftfahrer, die ihre ADR-Bescheinigung verlängern wollen.
Gültige Fahrerlaubnis (die natürlich zu den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen passen muss) und gültige ADR-Bescheinigung. Die Fortbildungsschulung kann bis zu 12 Monaten vor Ablauf der ADR-Bescheinigung besucht werden; für die Verlängerung bleibt aber das Ablaufdatum maßgebend.
Vorteile
die Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut wird erhöht
das Wissen wird aufgefrischt und intensiviert
Umweltgefahren werden reduziert
Hintergrund
Fahrer von Gefahrgut benötigen eine gültige ADR-Bescheinigung. Diese Bescheinigung ist fünf Jahre gültig. Eine Verlängerung um weitere fünf Jahre ist möglich, wenn rechtzeitig vor Ablauf eine Fortbildung besucht und die abschließende Prüfung bestanden wird.
Inhalt
Unterrichtsmaterialien & einmalige Prüfgebühr
Die Inhalte entsprechen denen der Erstschulung mit Schwerpunkt auf aktuelle Änderungen und Neuerungen:
Allgemeine Vorschriften
Gefahreneigenschaften
Dokumentation
Fahrzeug- und Beförderungsarten
Umschließung/Ausrüstung
Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
Durchführung der Beförderung mit Übungen zur Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung am Lkw
Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Dauer: 1,5 Tage
Termin: auf Anfrage
Abschluss: Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung (30 Min.) unter Aufsicht der zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. Sie verlängert im Erfolgsfall die ADR-Bescheinigung um fünf Jahre.
Durchgeführt und veranstaltet von Michael Ruck
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